Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2133
BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91 (https://dejure.org/1991,2133)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1991 - 4 StR 16/91 (https://dejure.org/1991,2133)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1991 - 4 StR 16/91 (https://dejure.org/1991,2133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Glaubwürdigkeitsprüfung - Epileptiker - Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB §§ 177, 179; StPO § 244 Abs. 2
    Abgrenzung von Mißbrauch Widerstandsunfähiger und Vergewaltigung - Erforderlichkeit sachverständiger Aussagebegutachtung bei Epilepsie und Alkoholeinfluß

Papierfundstellen

  • StV 1991, 245
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 592/82

    Körperliche Widerstandsunfähigkeit im Sinne des § 179 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91
    Diese Alternative ist nur dann gegeben, wenn das Opfer zu jeglicher Abwehrhandlung unfähig ist (BGH NJW 1983, 636).

    Das erfüllt jedoch den Tatbestand des § 177 StGB und nicht denjenigen des § 179 StGB (vgl. auch BGH NStZ 1981, 23; NJW 1983, 636; Lackner a.a.O. Anm. 4 b).

  • BGH, 16.07.1980 - 3 StR 232/80

    Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit zu außerehelichen sexuellen Handlungen oder

    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91
    Das erfüllt jedoch den Tatbestand des § 177 StGB und nicht denjenigen des § 179 StGB (vgl. auch BGH NStZ 1981, 23; NJW 1983, 636; Lackner a.a.O. Anm. 4 b).
  • OLG Hamm, 30.10.1969 - 2 Ss 594/69
    Auszug aus BGH, 14.03.1991 - 4 StR 16/91
    Diese können unmittelbar Einfluß auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Epileptikers haben (vgl. dazu eingehend OLG Hamm NJW 1970, 907 (908) [OLG Hamm 30.10.1969 - 2 Ss 594/69]).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Doch wird die besondere Sachkunde eines Psychiaters benötigt, wenn ein Zeuge an einer geistigen Erkrankung leidet, die sich auf seine Aussagetüchtigkeit auswirken kann, denn die Beurteilung krankhafter Zustände setzt medizinische Kenntnisse voraus, die der Psychologe nicht besitzt (BGHSt 23, 8, 12, 13 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10; BGH StV 1993, 522; 1995, 398).

    Es ist nicht auszuschließen, daß organische Schäden der Zeugin deren Aussagetüchtigkeit nachhaltig stören (vgl. für den Fall einer Epilepsie: BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10 m.w.Nachw.).

  • BGH, 27.01.2005 - 3 StR 431/04

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer kindlichen Zeugin (prinzipiell vorhandenen

    Generelle Beeinträchtigungen der Aussagefähigkeit können sich allerdings bei einer manifesten Erkrankung ergeben (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 110/02

    Mord zur Befriedigung des Sexualtriebs; Heimtücke; Überraschungseffekt;

    Trotz der für sich nicht bedenklichen gesicherten Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB erscheint nicht ganz zweifelsfrei, ob das Schwurgericht mit Hilfe des gehörten Sachverständigen sämtliche in Betracht zu ziehenden schwierigen Probleme im Zusammenhang mit der Epilepsieerkrankung des Angeklagten - mit der denkbaren Folge einer noch stärkeren psychischen Beeinträchtigung bei Tatbegehung - hinreichend bedacht hat (vgl. dazu nur BGH StV 1992, 503; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10 m. w. N.; Bleuler, Lehrbuch der Psychiatrie 15. Aufl. S. 379, 404; Rasch, Forensische Psychiatrie 2. Aufl. S. 209 f.).
  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 253/03

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und teilweiser Unwahrheit der

    Die Hinzuziehung eines geeigneten Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10, 18 und Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 3, 4, 5) in der neuen Hauptverhandlung erscheint deshalb angeraten.
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 449/09

    Gebotene Aufklärung der Schuldfähigkeit (Anzeichen zerebralen Abbaus;

    Denn es kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die zu § 21 StGB - naheliegend unter Zuziehung eines Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10) - neu zu treffenden Feststellungen hier sogar zu einer anderen Beurteilung der Voraussetzungen des § 20 StGB führen könnten.
  • BGH, 24.03.1992 - 5 StR 64/92

    Entfallen des subjektiven Tatbestandes vor Hoffnung des Täters bei Entführung des

    Schließlich ist das Landgericht auch zu keinen Feststellungen gelangt, welche die Annahme rechtfertigen würden, die Nebenklägerin sei infolge des genossenen Alkohols widerstandsunfähig im Sinne des § 179 Abs. 1 StGB gewesen (vgl. dazu BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht